TelefonZentrale: 03681 458880
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Multicarcontainer
Absetzcontainer
Abrollcontainer

von 1,3 - 2,0 m³
von 5,5 - 10,0 m³
von 12,0 - 40,0 m³

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Mitteilung

Unsere Leistungen

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen wir folgende Leistungen:

Wir verwerten und entsorgen:

Mauerwerk / Bauschutt:

Mauerwerk, Mauerziegel, Schiefer, Hohlblockstein, Schwemmsteine, Naturstein, Beton, Dachziegelschutt, Fliesen, Putze, HWL-Platten, Mörtel, Sande, Kiese, Schlacke, Erde, Kehricht…

Beton:

Beton mit und ohne Armierung, Kantenlänge kleiner 70x70x30 cm oder Betonteile mit Übergröße.

Erdstoff / Oberboden:

Erde + Erdsteine naturbelassen.

Gipsabfälle:

Gipskarton, Gipsputz, Anhydritestrich, Gasbeton.

Baustellenabfall:

Kabelkanäle, Kunststoff, Tüten, Styropor, Bodenbeläge, Plasteeimer, Baurestmassen.

Sperrmüll:

Belag, Teppich, Matratzen, Lumpen, Polstermöbel, Möbel, Kleinzeug etc.

Gewerbeabfall:

Hausmüllähnlicher Abfall aus Gewerbebetrieben

Holz / Bauholz der Altholzkategorie A1 bis 3:

Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenen Vollholz, Geäst, Stämme, Paletten aus Holzwerkstoffen, Transportkisten, Obstkisten, Holzwerkstoffe, Schalhölzer, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Türblätter, Zargen, Paneelen, Bauspanplatten aus dem Innenbereich, Möbel und Möbelholz, Holzverkleidungen, Lattungen , Bretter, Balken (verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert) - ohne schädliche Verunreinigungen -

Hölzer der Altholzkategorie A4 (gefährlicher Abfall):

Bahnschwellen, imprägnierte Gartenmöbel aus dem Außenbereich, Leitungsmasten, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Bau- und Abbruchholz, Dachsparren, Holzfachwerk, Fenster, Fensterstöcke, Außentüren, Munitionskisten, Kabeltrommeln (beschichtet bzw. imprägniert) - mit schädlichen Verunreinigungen -
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz, Schwammholz)

Zementasbest (gefährlicher Abfall):

Zementasbestabfälle flach oder wellig

Teerhaltige Produkte (gefährlicher Abfall):

Dachpappen u. ä.

Mineralfaserstoffe (gefährlicher Abfall):

Dämmwolle, Glasfaserabfälle u.ä.

Wertstoffe:

Wichtiges zur Aufstellung und zum richtigen Beladen

  • Der Auftraggeber (AG) / Kunde ist verantwortlich für die sichere und tragfähige Zufahrt und den vorgesehenen Aufstellplatz des Containers.
  • Containeraufstellungen im öffentlichen Bereich, wie Straße, Bürgersteig, Plätze etc. bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Der AG übernimmt die Absicherung und Verwahrung des Containers, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Der Container darf nur bis Oberkante / Rand / Schüttung entsprechend der Nutzlast sicher beladen werden.
  • Überladene Container sind Gefahrenquellen im Straßenverkehr und bleiben stehen - die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG/Kunde.
  • Der Container darf nur mit den vertragsgegenständlichen Stoffen / Abfällen befüllt werden, anderes nur nach erneuter Absprache und / oder gegen Aufwandsentschädigung.
  • Nach Überschreitung der Stehzeit wird die allgemeine Miete fällig.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern (AGA) in der neuesten Fassung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

» AGB für die Gestellung von Abfallcontainern (AGA)
» Vertragsklauseln Baustellenlogistik

Wir liefern:

  • Schüttgüter wie Kies, Sand, Schotter, Splitt, Frostschutzmaterial , Wasserbausteine, Gartenbausteine u.v.m.
  • Fertigbeton als Kleinmengen
  • Komposterde, Rindenmulch, Hackschnitzel u.a.
  • Baugrubenaushub zur Auffüllung

Leistungen: